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WIR BIETEN AUCH

INTERNET
Freies Wi-fi Internet Anschluss im ganzes haus.
HAUS-TIERE
Haustiere auf Anfrage und mit einem Zuschlag von 8 € zugelassen.
  
 
Kleine / mittlere Größe maximal 8-10 kg
UNTERHALTUNG
Gemeinsamer / TV-Bereich
Florenz Panoramaterrasse
FOOD AND DRINK
Bar
Zimmerservice
Frühstück im Zimmer auch möglich
Extra Menü für spezielle Ernährungsbedürfnisse (auf Anfrage)
AUF REISE MIT FAMILIE
Wir bieten auch Zimmer für Familien
GENERELLE INFORMATIONEN
Nichtraucherzimmer
Klimaanlage
Zimmer für Menschen mit Behinderungen geeignet
Nichtraucher-Einrichtung
antiallergische Zimmer
Aufzüge
Heizung
Terrasse
Sonnenterrasse
Schwimmbad
SPA & WELLNESS-CENTER
Spa & Wellness Centre
Massage
Sauna
Hammam
EMPFANGSDIENST
24 Stunden Rezeption Öffnung
Concierge-Service
Information-Ecke für Ausflüge
Ticketservice
Der Check-in und Check-out express Service
Gepäckaufbewahrung
Safe
Schließfächer
ALLES FÜR TAGUNGEN UND KONFERENZEN
Zeitungen
Konferenzraum
CLEANING SERVICES
Tägliche Zimmerreinigung
Wäscherei
Bügelservice
Chemische Reinigung
WENN SIE MIT DEM FLUGZEUG KOMMEN
Nehmen Sie die Linie T2 der Straßenbahn, die in weniger als 15 Minuten vom Flughafen direkt vor dem Hotel ankommt (Haltestelle Rosselli).
WENN SIE MIT DEM ZUG KOMMEN
Wenn Sie mit dem Zug an der Santa Maria Novella Station aussteigen:

Wenn Sie den Gleisbereich verlassen, nehmen Sie den Ausgang rechts. Sie finden eine Treppe und die Straßenbahnhaltestelle.

Biegen Sie rechts ab und fahren Sie geradeaus auf die Via Luigi Alamanni. 37)

Es dauert ungefähr 3 Minuten zu Fuß vom Bahnhof zum Hotel.
Durch Beschluss des Stadtrates Nr. 33 vom 20.06.2011 wurde die Kurtaxe in der Stadt Florenz eingeführt und ihre Regelung wurde genehmigt, später geändert und durch CC-Beschlüsse Nr. 07/2014, Nr. 12 von 03 ergänzt /02/2015, Nr. 11 vom 22.03.2016 und Beschluss DG/2023/00056 vom 22.02.2023. Die Kurtaxe von Florenz wird von Nichtansässigen in der Gemeinde Florenz für maximal 7 aufeinanderfolgende Aufenthalte in Höhe von 4,90 € pro Person und Nacht bis zum 31.03.23 und 7,00 € pro Person und Tag ab dem 04. 23.01.
Außerdem gibt es folgende Ausnahmen:
1. Minderjährige bis zum zwölften Lebensjahr;
2. Personen, die in Gesundheitszentren der Umgebung, einschließlich Tageskliniken, aufgenommene Patienten unterstützen, für maximal 2 Begleitpersonen pro Patient;
3. Patienten in ambulanter Krankenhausbehandlung;
4. an der Universität Florenz eingeschriebene Studierende;
5. Personal der Polizei, der Landesfeuerwehr und des Zivilschutzes, das sich wegen der ausschließlichen Erfordernisse des Dienstes zeitlich begrenzt in den Unterkunftseinrichtungen der Gemeinde aufhält.
6. Schwerbehinderte, deren Behinderung gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 104/92 und ähnlichen Bestimmungen der Herkunftsländer für ausländische Staatsangehörige bescheinigt ist.
7. Mitarbeiter von Beherbergungsbetrieben, die sich dort ausschließlich beruflich aufhalten. Um von den in den Punkten 2), 3), 4), 5), 6) und 7) genannten Ausnahmen zu profitieren, müssen die Interessenten dem Verwalter der Unterkunftseinrichtung eine Bescheinigung vorlegen, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 46 ausgestellt wurde und 47 des DPR Nr. 445 von 2000 und nachfolgenden Änderungen.

Laden Sie hier das Formular zur Befreiung von der Kurtaxe herunter

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