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Update 22.07.2021

Wir informieren unsere Gäste, dass gemäß den ministeriellen Bestimmungen vom 22.07.2021 ab dem 06.08.2021 der Zugang zu unserem Pool (sowie anderen im dpcm gesammelten Aktivitäten und Veranstaltungen außerhalb des Hotels wie Restaurants, Theater, überdachte Kinos , etc.) ist es notwendig, den Green Pass / die Zertifizierung zu überprüfen:

. Dies ist ein Auszug aus den Bestimmungen:

- Der grüne Pass für den Zugang zu den Pools (sowie zu anderen nicht hoteleigenen Aktivitäten und Veranstaltungen, die im dpcm enthalten sind, wie Restaurants, Theater, überdachte Kinos usw.) gilt für diejenigen, die mindestens eine Impfdosis erhalten haben . - Das grüne Zertifikat wird nicht nur an die Person ausgestellt, die gegen Covid geimpft wurde, sondern auch an diejenigen, die im molekularen / antigenen Test ein negatives Ergebnis erhalten haben oder sich von Covid erholt haben. Die Laufzeit des grünen Zertifikats im Erholungsfall beträgt sechs Monate nach der Covid-Erholung. Bei negativem Abstrich ist das Zertifikat 48 Stunden nach Durchführung des Tests gültig. Der grüne Pass ist nach Abschluss des Impfzyklus mit der zweiten Dosis neun Monate gültig
. - Die Eigentümer oder Verwalter der Dienstleistungen und Aktivitäten, für die die Green Pass-Anforderung eingeführt wird, sind dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass sie über die entsprechende Zertifizierung verfügen. Bei Zuwiderhandlung kann sowohl gegen den Betreiber als auch gegen den Nutzer ein Bußgeld zwischen 400 und 1.000 Euro verhängt werden.



Mit Ausnahme des Schwimmbades ist der Green Pass nicht obligatorisch. Mit Ausnahme des Schwimmbads ist zu berücksichtigen, dass die übrigen Wellnessangebote (Sauna, türkisches Bad, Ruhebereich, Schönheitsbehandlungen usw.) grüner Pass .

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